Was sich ändert, wenn am Messestand gekocht oder gezapft wird

Ein Showcooking am Stand, ein Zapfhahn an der Theke, eine kleine Kaffeebar. Solche Elemente sehen im Entwurf nach einer netten Ergänzung aus. Technisch sind sie ein eigener Bereich mit eigenen Auflagen, und die stehen selten im ersten Konzept.

Ein Beispiel aus der Planung

Ein Unternehmen plant für seinen Stand eine kleine Showküche, an der Gäste ein Produkt probieren können. Der Entwurf zeigt eine Kochinsel, eine Dunstabzugshaube und ein paar Hocker. Die erste Frage, die gestellt wird, ist meist die nach der Optik. Die Frage, die zuerst beantwortet werden sollte, ist eine andere. Wie wird die Abluft geführt, und darf das in dieser Halle überhaupt so geschehen?

Warum ein Gastrobereich anders behandelt wird

Sobald mit offener Flamme, elektrischen Großgeräten oder Ausschank gearbeitet wird, verändert sich die Einstufung des Standbereichs. Es kommen Anforderungen an Elektrik, Lüftung, Brandschutz und oft auch an die Wasserversorgung hinzu, die ein normaler Ausstellungsbereich nicht hat. Diese Anforderungen stehen in den technischen Richtlinien der jeweiligen Messe und müssen beim Veranstalter gesondert angemeldet werden.

Was viele Unternehmen annehmen

Viele gehen davon aus, dass es sich um ein Detail handelt, das der Messebauer am Ende klärt. Das stimmt nur zum Teil. Der Messebauer plant mit dem, was ihm vorliegt. Wenn ihm die Showküche erst spät im Prozess genannt wird, bleibt wenig Zeit, die zusätzliche Anmeldung und Prüfung rechtzeitig durchzuführen. Dann wird aus einer technischen Frage eine Frage des Termins.

Was im Vorfeld geklärt werden muss

Elektrik ist der größte Punkt. Geräte wie Induktionsplatten oder Kaffeemaschinen mit hoher Leistung benötigen oft einen eigenen Stromkreis, nicht einen, der sich den Hausanschluss mit Beleuchtung und Monitoren teilt. Wird das übersehen, fällt im Betrieb die Sicherung, meist genau dann, wenn am meisten Besuch da ist.

Lüftung ist der zweite Punkt. Dampf und Gerüche müssen irgendwohin, und in einer Halle mit niedriger Decke oder ohne direkten Abluftweg ist das nicht selbstverständlich gelöst. Eine Dunstabzugshaube, die nirgendwo hinführt, verteilt den Geruch nur im Stand.

Der dritte Punkt ist der Boden. Fett, Wasser und möglicher Bruch erfordern einen Bodenbelag, der das verträgt, und oft eine Abgrenzung, damit nichts in angrenzende Standflächen läuft.

Was das für die Zusammenarbeit bedeutet

Diese drei Punkte lassen sich klären, bevor ein Entwurf überhaupt feststeht. Ich rate dazu, sie so früh wie möglich mit allen Beteiligten durchzugehen, mit dem Messebauer, mit dem Veranstalter und, wenn ein externer Caterer beteiligt ist, mit diesem ebenfalls. Je später diese Klärung passiert, desto mehr Entwurf steht schon fest, der dann unter Umständen noch einmal verändert werden muss.

Wann diese Klärung stattfinden sollte

Am besten in dem Moment, in dem die Idee für den Gastrobereich zum ersten Mal fällt, nicht erst, wenn der Entwurf schon steht. Der Grund ist der Vorlauf. Die Anmeldung beim Veranstalter braucht Zeit, und diese Zeit lässt sich nicht verkürzen, nur weil der Rest der Planung schon weit fortgeschritten ist. Wer die Anmeldung erst kurz vor der Messe einreicht, riskiert, dass eine Rückfrage des Veranstalters keinen Raum mehr für eine Antwort hat.

Was das für die Rollen auf der Baustelle bedeutet

Ein Gastrobereich betrifft meist mehr als ein Gewerk. Die Elektrik kommt von einer Seite, der Bodenaufbau von einer anderen, der Caterer bringt seine eigenen Geräte und Anforderungen mit. Jeder für sich kann seinen Teil richtig ausführen und trotzdem passt am Ende nichts zusammen, wenn niemand die drei Teile gegeneinander geprüft hat. Diese Prüfung gehört für mich klar in die Planung, nicht in den Aufbautag, an dem dafür keine Zeit mehr bleibt.

Ein zweites Beispiel

Ein Unternehmen möchte an seinem Stand Getränke ausschenken, kalt und ohne Kochstelle. Das klingt unproblematisch, bringt aber eigene Fragen mit. Wo lagert das Leergut während der Messe? Wer ist für die Entsorgung zuständig? Braucht die Fläche einen eigenen Wasseranschluss oder reicht Kanister-Betrieb? Keine dieser Fragen ist groß für sich. Zusammen entscheiden sie, ob der Ausschank am ersten Messetag reibungslos läuft oder ob improvisiert werden muss.

Was ich Auftraggebern rate

Sobald ein Gastrobereich zum ersten Mal im Konzept auftaucht, lohnt sich eine kurze Liste mit vier Fragen. Welche Geräte werden eingesetzt, und mit welcher Leistung? Wie wird Abluft oder Dampf abgeführt? Wie ist der Boden geschützt? Und wer meldet den Bereich beim Veranstalter an? Hat jede Frage eine Antwort mit einem Namen dahinter, ist der Bereich auf einem guten Weg.

Was dadurch nicht verloren geht

Diese Prüfung bedeutet nicht, dass auf ein Showcooking oder eine Theke verzichtet werden muss. Sie verlangt nur, dass die technischen Fragen genauso früh gestellt werden wie die gestalterischen. Ein Gastrobereich, der von Anfang an mitgedacht wird, lässt sich fast immer umsetzen. Einer, der erst im Aufbau auffällt, kostet Zeit, die dort am knappsten ist.

Ein Gastrobereich am Stand ist kein Detail der Gestaltung. Er ist ein eigener technischer Bereich mit eigenen Regeln.

Wenn Sie einen geplanten Gastrobereich vor der Zusage technisch prüfen lassen möchten, schreiben Sie mir über die Kontaktseite auf peterholubec.de.